UKO P(art)s Inh. Ute Kolibaba
Nachstehende Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe unserer Waren und Produkte. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsverbindungen unserer Kunden widersprechen wir hiermit.
Unsere Angebote sind freibleibend. Erteilte Aufträge werden mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns verbindlich.
Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Auf unsere Preise verrechnen wir zusätzlich die üblichen Versand- und Verpackungskosten.
Unsere Rechnungen sind bei Barzahlung oder Überweisung wie folgt fällig: Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Lohnarbeit sofort ohne Abzug, Neukunden beliefern wir ausschließlich gegen Vorauskasse, d.h. der Versand der Ware erfolgt nach Zahlungseingang. Ein Zurückbehaltungsrecht an unseren Forderungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck – die lediglich erfüllungshalber angenommen werden – ist ein Abzug für Skonto ausgeschlossen. Diskontspesen und sonstige Scheck- und Wechselunkosten gehen zu Lasten unseres Geschäftspartners. Bei Zahlungsverzug des Kunden, der nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung eintritt, werden von uns Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz als Mindest-Verzugsschaden berechnet. Ab der zweiten Mahnung berechnen wir zusätzlich € 10 pauschale Mahngebühr. Die Berechnung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Zahlungen werden nach unserer Wahl mit offenstehenden Forderungen oder gemäß § 367 BGB verrechnet. Bei Zahlungsverzug oder einer Verschlechterung der Vermögenslage unseres Geschäftspartners werden sämtliche, noch offenstehende Forderungen sofort fällig, auch soweit Wechsel entgegengenommen oder Stundungen vereinbart worden sind. Außerdem sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus bestehenden Verträgen verpflichtet.
Angaben über Liefertermine sind annähernd und unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich von uns ausdrücklich bestätigt sind. Teillieferungen sowie fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen in üblichem Umfang sind zulässig. Bei fest vereinbarten Lieferterminen (schriftliche Bestätigung durch uns) ist die Frist eingehalten, wenn die Ware bei Fristende unser Lager/Werk verlassen hat. Bei Verzug unseres Geschäftspartners verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, für die Dauer und den Umfang der Behinderung Lieferungen auszusetzen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle sind Ansprüche unseres Geschäftspartners ausgeschlossen.
6.1. Von uns gelieferte Ware und Teile davon bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Forderungen unser alleiniges Eigentum (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf unseren Geschäftspartner über, wenn vollständiger Saldoausgleich erfolgt ist (Kontokorrentvorbehalt). Die so bezahlte Ware wird vorbehaltlos an unseren Geschäftspartner freigegeben. 6.2. Unser Geschäftspartner darf die von uns bezogene und noch nicht bezahlte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, soweit er nicht den Anspruch auf Zahlung des Veräußerungserlöses an Dritte abtritt, unser Eigentum verpfändet oder gar anderweitig zur Sicherheit übereignet. 6.3. Für den Fall der vorgeschilderten Weiterveräußerung tritt unser Geschäftspartner bereits jetzt die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Zahlungsansprüche gegen seinen Kunden unwiderruflich mit allen Nebenforderungen zur Sicherheit an uns ab, jeweils bis zur Höhe unserer Forderungen. 6.4. Soweit an uns abgetretene Forderungen aus Weiterverkauf eingezogen werden, hat unser Geschäftspartner das Geld treuhänderisch für uns zu verwalten und getrennt aufzubewahren. Auf einfache Aufforderung durch uns sind die abgetretenen Forderungen genau zu bezeichnen und herauszuzahlen. 6.5. Unser Geschäftspartner ist jedoch zur Weiterveräußerung unseres Vorbehaltseigentums in den nachfolgend genannten Fällen nicht befugt: Wenn er sich uns gegenüber im Zahlungsverzug befindet, wir die Herausgabe des Vorbehaltsgutes verlangt haben, er sich im Vermögensverfall befindet und Zwangsvollstreckungen gegen ihn erfolglos waren, oder Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt ist. Von jeder Pfändung oder sonstigen Einwirkung Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist uns sofort Mitteilung zu machen und uns zur Wahrung unserer Rechte jede Hilfe zu leisten. Insbesondere müssen uns die notwendigen Auskünfte und Unterlagen sowie die Einsichtnahme in Bücher und Rechnungen gestattet werden. Alle durch die Geltendmachung unserer Sicherungsrechte entstehenden Kosten trägt unser Geschäftspartner.
7.1. Unser Geschäftspartner hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel an den Waren oder sonstige Abweichungen einschließlich mengenmäßiger Abweichungen und Falschlieferungen sind von unserem Geschäftspartner innerhalb von 8 Werktagen uns gegenüber schriftlich zu rügen und die so gerügte Ware zu unserer Begutachtung aufzubewahren oder an uns zurückzusenden, andernfalls die gelieferte Ware vorbehaltlos als abgenommen gilt. 7.2. Rechtzeitig gerügte und von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern einwandfreie Ersatzlieferung, für die wir nach diesen Bestimmungen die Gewährleistung ebenso übernehmen. Kaufpreisminderung ist erst dann zulässig, wenn auch unsere Ersatzlieferung als mangelhaft von uns anerkannt wurde. 7.3. Ansprüche unseres Geschäftspartners auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit von unserer Seite keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ansprüche unseres Geschäftspartners auf Ersatz des mittelbaren Schadens wie entgangener Gewinn, u. a. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist 99423 Weimar. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Geschäftspartner gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des Vertrages im ganzen.
UKO P(art)s Stand 15.01.2015